Dieses Rechtsgebiet ist im weitesten Sinne zu verstehen und umfasst nicht nur die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf Sach- und Personenschadensersatz aus Verkehrsunfällen. Unter Verkehrsrecht fällt vielmehr auch die Wahrnehmung der Rechte in allen Führerscheinangelegenheiten, die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren sowie die Wahrnehmung der vertraglichen Rechte nach Erwerb oder Verkauf eines Kraftfahrzeugs. Das betrifft Fragen der Haftung und Gewährleistung ebenso wie Leasingangelegenheiten.