Ulrich Nowak

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Natürlich liegen die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Strafrechts und des Verkehrsrechts. In den beiden Rechtsgebieten habe ich mich jeweils als Fachanwalt qualifiziert.

Verkehrsrecht
Dieses Rechtsgebiet ist im weitesten Sinne zu verstehen und umfasst nicht nur die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf Sach- und Personenschadensersatz aus Verkehrsunfällen. Unter Verkehrsrecht fällt vielmehr auch die Wahrnehmung der Rechte in allen Führerscheinangelegenheiten, die Verteidigung in Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafverfahren sowie die Wahrnehmung der vertraglichen Rechte nach Erwerb oder Verkauf eines Kraftfahrzeugs. Das betrifft Fragen der Haftung und Gewährleistung ebenso wie Leasingangelegenheiten.

Strafrecht
Ob im privaten Bereich oder im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit: ein Konflikt mit den Strafgesetzen kann schnell entstehen. Von der Einleitung der Ermittlungen an ist das Verhalten des Beschuldigten für den Ausgang des Verfahrens häufig von entscheidender Bedeutung. Nicht immer ist die Mitwirkung und Zusammenarbeit mit den Behörden empfehlenswert, oft ist die Verweigerung von Angaben zur Sache sinnvoll. In jedem Fall sollten die Weichen frühzeitig gestellt und eine Verteidigungsstrategie festgelegt werden. Die effektive Verteidigung beginnt so schon weit vor der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird. Das Recht zur Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts besteht in jeder Lage des Verfahrens.

Werkvertragsrecht
Darüber hinaus bin ich im Werkvertragsrecht tätig. Ich vertrete Sie und Ihre berechtigten Interessen bei der Auseinandersetzung um Handwerkerrechnungen. Häufig werden Zahlungen zurück gehalten, weil eine mangelhafte Ausführung der Arbeiten im Raum steht. Hier sind Fristen zu beachten und ggf. Beweise zu sichern. Die rechtzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe kann schnell vor größeren finanziellen Nachteilen bewahren.

Allgemeines Zivilrecht
Schließlich beschäftige ich mich mit allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts, die im täglichen Rechtsverkehr immer wieder auftreten. Hierunter fallen vor allem Ansprüche auf Zahlung und Gewährleistung aus Kaufgeschäften.

 
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